Vorläufige Schulplatzzuweisung
Das Aufnahmeverfahren 2024 ist abgeschlossen, die Aufnahmegespräche wurden erfolgreich durchgeführt, die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber ist gemacht.
Der vorläufig zugewiesene Schulplatz gilt als verbindlich, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme (= Vorlage des interimistisches Jahreszeugnis, vorgelegt bis 01. Juli 2024, 12:00 Uhr bzw. erfolgreiche Ablegung einer/mehrerer Aufnahmsprüfung/en am 03. Juli 2024 um 08:00 Uhr) die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Die Nichtannahme des vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig, mittels Formular an der Schule zu melden und wird an die Bildungsdirektion Salzburg weitergeleitet.
Wer nun im Schuljahr 2024/2025 vorläufig aufgenommen ist, erfahren Sie [hier].