Vorläufige Schulplatzzuweisung
Das Aufnahmeverfahren 2025 ist abgeschlossen, die Aufnahmegespräche wurden erfolgreich durchgeführt, die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber ist gemacht.
Da noch einige wenige Plätze frei sind, sind weitere Anmeldungen möglich!
Der vorläufig zugewiesene Schulplatz gilt als verbindlich, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme (= Vorlage des interimistisches Jahreszeugnis, vorgelegt bis 30. Juni 2025, 12:00 Uhr bzw. erfolgreiche Ablegung einer/mehrerer Aufnahmsprüfung/en am 02. Juli 2025 um 08:00 Uhr) die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt werden.
Die Nichtannahme des vorläufig zugewiesenen Schulplatzes ist nur aus besonderen Gründen zulässig, mittels Formular an der Schule zu melden und wird an die Bildungsdirektion Salzburg weitergeleitet.
Wer nun im Schuljahr 2025/2026 vorläufig aufgenommen ist, erfahren Sie [hier].