Dr. Karoline Gsell
Ärztin für Allgemeinmedizin und Schulärztin
2002 Abschluss des Medizinstudiums
2002 bis 2004 angestellt an der Univ. Klinik für Neurologie Innsbruck
2004 bis 2008 Ausbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin an der SALK
Seit 2008 Mitarbeit in der Internistischen Notaufnahme der SALK
Seit 2012 angestellt an der Pneumologie der SALK
Seit 2015 Schulärztin in mehreren Schulen in Salzburg und Oberösterreich
Seit 2017 Schulärztin an der caritas.schule für Wirtschaft und Soziales, Salzburg
Sprechstunden
Jeden Donnerstag bin ich vormittags im Schularztzimmer erreichbar.
Mein Angebot
Die Aufgaben der Schulärztinnen und Schulärzte haben sich im Laufe der Zeit sehr stark verändert. Neben den jährlichen Untersuchungen der Schülerinnen und Schüler bin ich Ansprechpartnerin für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern in den unterschiedlichsten Angelegenheiten. Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer können sich bei Fragen zu Drogen, Alkohol, Gewalt oder anderen Problemen an mich wenden.
Ich versuche dann in Zusammenarbeit mit den Betroffenen, den Lehrern, der Direktion oder anderen Beteiligten zu vermitteln, manchmal bitte ich auch unsere Schulpsychologin um Unterstützung oder bitte andere Beratungs- oder Betreuungseinrichtungen bei einem Problem um Hilfe.
Als Schulärztin unterstehe ich natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Somit können im Schularztzimmer alle Fragen gestellt werden!
Turnbefreiungen
Bei „Unpässlichkeiten“ soll von den Eltern eine Entschuldigung gebracht werden. Diese kann bei Bedarf von mir bestätigt werden.
Ab einem Ausfall von zwei Wochen oder bei häufigem Fehlen ist eine Untersuchung bei mir verpflichtend. Bitte zu dieser Vorstellung alle nötigen Befunde mitbringen!
Behandlungen
Als Schulärztin leiste ich natürlich erste Hilfe und versorge kleine Schrammen vor Ort. Für Diagnosen und Therapien wenden Sie Sich aber bitte an die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen.
Eine Diagnostik oder gar eine Behandlung durch Schulärzte ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit darf ich als Schulärztin auch keine Rezepte schreiben oder ähnliches.
Rauchen und Alkohol
Wer mich kennt, kennt auch meine Einstellung zu Alkohol und Rauchen!
Auf der Notaufnahme und an der Lungenabteilung betreue ich regelmäßig die Opfer dieser Laster! Leider muss ich auch die Opfer von Passivrauchen dort betreuen …
Wer mehr erfahren will, kann gerne zu einem Gespräch zu mir kommen.
Drogen
Bei Verdacht auf Suchtgiftmissbrauch durch Schülerinnen oder Schüler gilt der Grundsatz „Helfen statt Strafen“!
Für Schulen hat der Gesetzgeber dafür besondere Regeln und Abläufe festgelegt. Die Schulleitung bezieht den Schularzt/die Schulärztin ein. Das weitere Vorgehen wird unter diesem Grundsatz empfohlen – je nach Fall unter Einbeziehung von Schulpsychologie, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen oder der Eltern.
Werden alle Anforderungen erfüllt, muss keine Meldung an die Behörde erfolgen. Damit soll jugendliches Probierverhalten nicht sofort kriminalisiert werden, es soll aber auch kein Freibrief für Suchtgiftmissbrauch sein!
Ausgenommen von dieser Regelung ist natürlich der Handel mit Suchtgiften. Hier gilt das Suchtmittelgesetz und es ist in jedem Fall Anzeige zu erstatten.